BGH: Urteil wegen Missbrauchs aufgehoben

sexueller Missbrauch / Freiheitsstrafe / Freispruch / Geschlechtsverkehr / Geständnis / Revision

Das Landgericht Oldenburg hatte einen Arzt wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Patientinnen in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bezüglich der anderen beiden angeklagten Fälle sprach das Gericht den Angeklagten frei.
Laut Anklage hatte der Arzt drei Frauen in seiner Praxis missbraucht und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Besonders makaber: die Frauen waren alle wegen Missbrauchs in ihrer Vergangenheit in seiner Behandlung.
Der Angeklagte gestand, Geschlechtsverkehr mit den Frauen gehabt zu haben. Allerdings sei dieser einvernehmlich geschehen.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Der BGH hat nun das Urteil des Landgerichts aufgehoben und an das Gericht zurückverwiesen.  Nach Auffassung des BGH sei ein Freispruch und die Verurteilung mangelhaft. Nun wird der Prozess vor dem Landgericht neu aufgerollt.

( Quelle: Nordwest Zeitung online vom 29.12.2011 )