Der als „Reemtsma-Entführer“ bekannt gewordene Thomas D. wurde im November vom Landgericht Hamburg wegen versuchte Anstiftung zur räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er im Jahre 2009 aus dem Gefängnis geplant, einen Freund zur Erpressung seines eigenen Brudes anzustiften.
Damals saß er wegen der Entführung im Gefängnis, da er zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.
Der Plan des Mannes wurde entdeckt, als seine Post aus dem Gefängnis kontrolliert wurde. Der BGH hat nun die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online von 27.06.2012 )