BGH: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt

Der BGH hat den Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt.
Der Mann wurde  im Jahre 2002 vom Landgericht Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und verbüßte die Strafe vollständig. Er sollte seine ehemalige Kollegin vergewaltigt haben.

Allerdings wurde der Prozess wegen neues Beweise wieder aufgerollt. Das Landgericht Kassel glaubte dem mutmaßlichen Opfer nicht und sprach den Mann im letzten Jahr frei. Gegen diese Entscheidung legte die Frau Revision ein und scheiterte nun vor dem BGH. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.

( Quelle: Frankfurter Rundschau online vom 20.02.2012 )