Ein Mann wurde beschuldigt vor 25 Jahren eine 16-jährige Schülerin aus Ostendorf nahe Bremervörde ermordet zu haben. Ins Visier der Fahnder ist der Beschuldigte 2008 gelangt, als Kriminalspezialisten DNA-Spuren von ihm auf dem Seil gefunden wurden, mit dem das Opfer gefesselt war.
Daraufhin kam der Beschuldigte rund zwei Jahre in Untersuchungshaft und musste sich vor dem Landgericht verantworten. Im Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass im Tatjahr der genetische Fingerabdruck noch weitestgehend unbekannt war und die Polizei deswegen nicht so sauber mit den Spuren gearbeitet hatte, wie es heutzutage üblich ist. Daher wäre es möglich, dass die DNA des Angeklagten versehentlich übertragen worden sei.
Letzte Zweifel wurden dadurch ausgeräumt, dass der Angeklagte ein Alibi vorweisen konnte. Das Opfer wurde sowohl von einer Freundin als auch von einem Taxifahrer zu einem Zeitpunkten lebend gesehen, als der mutmaßliche Täter bereits bei seiner damaligen Freundin war. Damit stellte das Landgericht Verden fest, dass der Angeklagte nicht der Täter sein konnte.
Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Nun urteilte der BGH und stellte fest, dass das Landgericht Verden rechtsfehlerfrei entschieden hätte. Auch der BGH ist von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Damit wurde die Revision der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Der Freispruch ist somit rechtskräftig.
( Quelle: T-Online, 16.08.2012 / BGH, Urt v. 16.08.2012 – Az.: 3 StR 180/12 )