Vor dem Landgericht Berlin muss sich erneut ein Arzt und Psychotherapeut verantworten. Bereits vor einem Jahr war er nach dem Tod zweier Patienten, denen er irrtümlich Ecstasy in zu hoher Dosis verabreicht haben soll, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Erneut bekannte sich der Arzt schuldig. Die Patienten hätten gewusst, dass er in seiner „psycholytischen Psychotherapie“ auch mit illegalen Drogen arbeite.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgrund der Revision aufgehoben, da das Gericht dem Arzt den Vorsatz zu seiner Tat nicht ausreichend hatte nachweisen können. Es sei nur ein fahrlässiges Handeln zu erkennen gewesen. Die Patienten hätten die Drogen eigenverantwortlich und willentlich zu sich genommen und daher sei eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung anzunehmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies daher die Sache an das Landgericht Berlin zur erneuten Verhandlung zurück.
( Quelle: FAZ Nr. 92 vom 19.04.2011, S. 7 )