BGH bestätigt Freispruch im Fall Lolita Brieger

Im Jahr 1982 wurde die damals 18-Jährige Lolita Brieger getötet. Täter soll ihr damaliger Freund gewesen sein, von dem sie auch ein Kind erwartete. Im Streit soll er die junge Frau erdrosselt und anschließend vergraben haben. Die Leiche wurde erst 2011 gefunden, durch die die Ermittler auch auf den Freund als Täter kamen.

Das Landgericht geht davon aus, dass der heute 52-jährige Landwirt die junge Frau umgebracht habe. Eine Heimtücke konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, so dass dem Angeklagten lediglich Totschlag vorgeworfen werden konnte. Ein möglicher Totschlag war zu dem Zeitpunkt aber bereits verjährt.
Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Revision zum Bundesgerichtshof ein. Während die Staatsanwaltschaft ihre Revision später zurückzog, hielt die Nebenklage ihre dagegen aufrecht. Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision als unbegründet verworfen. Das Landgericht hat nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei das Vorliegen der Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen verneint. Somit ist der Freispruch rechtskräftig.