Da ein Mann im Internet eine Doppelhaushälfte verlosen wollte hatte ihn zunächst das Landgericht München I zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil jetzt und führte dazu aus, dass der Mann sich wegen Betrugs in 18 000 Fällen strafbar gemacht habe, da er von so vielen Mitspielern eine Teilnahmegebühr von je 19 Euro verlangt habe, obwohl er mit einem Einschreiten durch die Aufsichtsbehörde hätte rechnen müssen. Die Frage, ob es sich in diesem Fall um eine unerlaubte Ausspielung nach dem Strafgesetzbuch gehandelt habe, ließ der Bundesgerichtshof jedoch offen.
( Quelle: Bundesgerichtshof Az.: 1 StR 529/10 )