Bewährungsstrafe für sexuellen Missbrauch

Das Landgericht Kiel verurteilte einen 23-jährigen Mann, der wegen Kindesmissbrauchs angeklagt wurde, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Dabei handelte es sich um ein Berufungsverfahren. In erster Instanz wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. Er hatte zugegeben, den damals 4-jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin zwei Mal missbraucht zu haben.
In der Berufsinstanz kam es zu einem vergleichsweise niedrigen Strafmaß, da ein Gutachter jetzt nicht völlig ausschließen konnte, dass der Angeklagte zur Tatzeit vermindert schuldfähig war.
( Quelle:  Hamburger Abendblatt – online vom 01.03.2011 )