Bewährungsstrafe für Hamburger Unfallfahrer

Unfall / Nebenklage / Bewährungsstrafe / fahrlässige Tötung / schwere Körperverletzung / Freiheitsstrafe

Vor dem Amtsgericht musste sich ein 75-jähriger Rentner verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann im Mai 2010 am Hamburger Hauptbahnhof einen Unfall verursacht. Er hatte die Kontrolle über seinen Wagen verloren und ist beim Ausparken ungebremst in einen Personengruppe gefahren. Dabei wurde der 4-jährige Junge vom Auto erfasst und verstarb noch an der Unfallstelle. Die Mutter und der Onkel des Jungen erlitten schwere Verletzungen.
Der Angeklagte zeigt Reue und hab im Prozess seinen Führerschein ab.
Die Mutter des verstorbenen Jungen trat im Prozess als Nebenkläger auf. Ihr Anwalt hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat.
Das Gericht verurteile den Mann wegen fahrlässiger Tötung und schweren Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung.

( Quelle: Welt online vom 24.11.2011 )