Bewährungsstrafe für gefährliche Körperverletzung

gefährliche Körperverletzung / Freiheitsstrafe / Bewährung / Geständnis / Strafverteidiger / Provokation

Das Amtsgericht Rotenburg hat einen 30-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war sein Bruder; das Verfahren wurde allerdings abgetrennt.

Die Tat hat sich nach den Feststellungen des Gericht vor eineinhalb Jahren in einer Gaststätte zugetragen. Wie sich das Geschehen in der Nacht genau zu trug, konnte auch durch zahlreiche Zeugenaussagen nicht geklärt werden. Grund dafür sei insbesondere die Alkoholisierung der Zeugen zum Tatzeitpunkt.
Im Prozess gestand der Angeklagte, einen Gast mit einem Glas in der Hand geschlagen zu haben, nachdem dieser ihn beleidigt hatte. Als daraufhin ein Unbeteiligter eingreifen wollte, gab er diesem eine Kopfnuss. Zeugenaussagen stellten das Geschehen etwas anders dar.

Insbesondere bestritten alle Zeugen, dass der Angeklagte provoziert wurde. Insgesamt wurden in der Nacht  drei Menschen verletzt.Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht hat.

( Quelle: HNA online vom 14.11.2011 )