Einem Rechtsanwalt aus dem Taunus wurde vorgeworfen, dass er einem zu dreizehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Betrüger Beihilfe geleistet haben soll. Insgesamt hatte der Betrüger mehrere Geschädigte um 19 Millionen Euro erleichtert, indem er Spitzenkonditionen für Geldeinlagen versprach, jedoch diese nie auszahlte.
Beim jetzt angeklagten Juristen ging es aber nicht um die Millionenbeträge, sondern um ein von ihm vermeintlich verfasstem Bonitätsschreiben. In dem Schreiben bestätigte er die Seriosität eines Hotelprojektes des Mannes. Dieses Schreiben wurde, angeblich ohne Wissen des Anwalts, potentiellen Kunden vorgelegt. Auch warf die Staatsanwaltschaft dem Rechtsanwalt vor, dass er von den illegalen Machenschaften seines vorbestraften Mandanten wusste. Ein Indiz sei die hohe Honorarzahlung von 459.000 Euro.
In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht wurde der Angeklagte 2010 zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. In der anschließenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt wurde der Rechtsanwalt dann freigesprochen. Diesen Freispruch hob das Oberlandesgericht jedoch kurze Zeit später auf. Nach sieben neuen Verhandlungstagen urteilte das Landgericht Darmstadt erneut, dass in dem Bonitätsschreiben keine Beihilfe zum Betrug zu sehen sei. Damit ist der Jurist zum zweiten Mal freigesprochen worden.