Das Urteil des LG Köln vom 7. Mai 2012 (Az. 151 Ns 169/11) bezüglich der religiösen Beschneidung von Jungen hat große Wellen geschlagen. Die Kölner Richter sahen in der religiösen Beschneidung eine Körperverletzung und der damals angeklagte Arzt wurde lediglich wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums nicht bestraft.
Nun hat ein hessischer Mediziner Strafanzeige gegen einen Rabbiner gestellt. Dies bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hof. Der beschuldigte 64-jährige Rabbiner arbeitet bereits seit 1997 und ist auf Beschneidungen spezialisiert. Nach eigenen Angaben soll er bereits über 3000 solcher Eingriffe vorgenommen haben.
( Quelle: Nordbayerischer Kurier, 21.08.2012 )