Berufungsprozess: Erneuter Freispruch

Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Schweinfurt (Bayern) musste sich ein mittlerweile 18-jähriger Angeklagter verantworten. Der junge Mann (damals noch 17) war im November letzten Jahres vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen worden. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft.

Laut Anklage soll der junge Mann im März 2011 den Geldbeutel der Bedienung einer Kneipe gestohlen, als die Frau kurzzeitig die Kneipe verlassen hatte. In der Geldbörse sollen sich zu dem Zeitpunkt 200 Euro befunden haben. Die Staatsanwaltshaft sah die Tat als erwiesen an und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten für den Angeklagten.
Der Angeklagte war bereits 2010 wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Nach Ansicht des Amts- und auch des Landgerichts konnte aber nicht geklärt werden, ob der Jugendliche den Geldbeutel wirklich gestohlen hatte. Dieser wurde nämlich nie gefunden. Daher folgte das Landgericht der Strafverteidigung und sprach den Angeklagten frei.

( Quelle: Main Post online vom 18.04.2012 )