Berlusconi legt Berufung im „Ruby“-Prozess ein

Der ehemalige Ministerpräsident von Italien Silvio Berlusconi wurde im letzten Jahr erstinstanzlich wegen Sex mit einer minderjährigen Prostituierten verurteilt. Nun legte der Italiener Berufung gegen das Urteil im sogenannten „Ruby“-Prozess ein.
Erstinstanzlich verurteilte ihn das Gericht in Mailand wegen Prostitution Minderjähriger und Amtsmissbrauch zu sieben Jahren Freiheitsstrafe und verhängte ein Ämterverbot. Er soll die damals 17-Jährige auf einer Sex-Party für Sex bezahlt haben.

Die Strafverteidiger zielen im Berufungsprozess auf einen Freispruch ab. Ihrer Meinung nach habe Berlusconi gegen kein Strafgesetz verstoßen. Diese Frage muss nun die nächsthöhere Instanz in Italien überprüfen. Erfahrungsgemäß dauern Berufungsverfahren in Italien wesentlich länger als in Deutschland. Hier wäre eine Anklage wegen eines solchen Vorwurfs wahrscheinlich vor einer großen Strafkammer des Landgerichts erhoben worden, so dass es in Deutschland lediglich das Rechtsmittel der Revision zum BGH gegeben hätte. Aber Deutschland hat auch nicht die noch zu Regierungszeiten von Berlusconi verabschiedete Regelung, dass über 70-Jährige ohnehin nicht ins Gefängnis müssen, sondern es kommt in Deutschland auf die Hafttauglichkeit an, die in der Regel auch bei schwereren Erkrankungen häufig noch angenommen wird.