Geldstrafe / Beleidigung / Urheberrechtsverletzung / Strafrecht
Eine junge Frau musste sich vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wegen des Vorwurfs der Beleidigung und der Urheberrechtsverletzung verantworten.
Ihr wurde vorgeworfen, ihre einst „beste Freundin“ auf einer Internetplattform Facebook beleidigt zu haben. So soll sie ein Photo der Geschädigten auf ihrer Seite gezeigt haben, ohne deren Zustimmung einzuholen. Unter dem Bild erschienen böse Kommentare, wobei die Geschädigte als „dumm“ und „billige Ware“ bezeichnet wurde. Zudem berichtete die Angeklagte über das Sexualleben der ehemaligen Freundin. Nach einiger Zeit äußerten sich daraufhin auch andere Nutzer der Plattform negativ über die Geschädigte.
Zunächst bekam die Angeklagte wegen der Tat einen Strafbefehl, wonach sie 20 Tagessätze á 20 Euro zahlen sollte. Da sie Einspruch erhob, kam es zum Prozess.
Die schwangere Angeklagte gestand die Tat und erklärte sie mit der Wut auf das Mädchen, die sich an ihren Freund herangemacht haben soll. Die Geschädigte konnte nicht vernommen werden, da sie nicht ausfindig zu machen war.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Frau dann 20 Tagessätze á zehn Euro, was das Gericht bestätigte. Ihr wurde Ratenzahlung gewährt.