Beleidigung: Erzieherin lässt Kind von Mitschülern anspucken

In Braunschweig mussten sich die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht mit einem besonderen Fall der Beleidigung beschäftigen. Eine Schülerin hatte ein Kind auf dem Schulhof bespuckt. Daraufhin forderte eine 29-jährige Erzieherin die Schülerin auf, die Schulregeln als Strafe abzuschreiben. Als das Kind sich weigerte, ergriff die Erzieherin drastischere Maßnahmen.

Sie stellte das siebenjährige Mädchen in den Klassenraum und forderte die anderen Kinder der Klasse auf, das Mädchen zu bespucken. Die Erzieherin war eigentlich bei einem benachbarten Kindergarten angestellt, trotzdem leistete sie auch an der Schule regelmäßig Betreuungsstunden. Die 29-Jährige wurde vom Arbeitgeber umgehend beurlaubt. Die Beschäftigung ist mittlerweile aufgekündigt worden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht einen Strafbefehl bzw. eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Dem Antrag auf das recht hohe Strafmaß ist das Amtsgericht gefolgt. Für die Erzieherin bedeuten diese 40 Tagessätze, dass sie eine Geldstrafe von rund 600 Euro zu entrichten hätte. Bisher ist der Strafbefehl jedoch noch nicht rechtskräftig und die Erzieherin kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.

( Quelle: Braunschweiger Zeitung, 02.09.2012 )