Dem Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft im Kachelmann-Prozess gegen den Sachverständigen der Verteidigung wurde vom Gericht stattgegeben. Das Gericht begründete dies damit, dass Zweifel an der Unparteilichkeit des rechtmedizinischen Gutachters Brinkmann bestünden. Das Gutachten Brinkmanns ist somit im laufenden Prozess ausgeschlossen. Auch weitere Anträge wurden seitens der Verteidiger von Kachelmann gestellt, über die noch zu entscheiden sein wird. Ein Ende ist nicht in Sicht.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.10.2010, S. 32)