Vor dem Amtsgericht Würzburg wurde ein 19-jähriger zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Nicht aufgrund dieses Schuldspruchs ist dieser Fall als spektakulär anzusehen, sondern wegen dem Tathergang. Der junge Mann war im August 2010 mit einer Mütze und einer Sonnenbrille getarnt in eine Bank in Unterfranken gestürmt und hatte mit einem Messer ca. 2500 Euro erbeutet. Er fuhr sodann mit dem Zug nach Hamburg und beschrieb seinen Fluchtweg im Detail in einer E-Mail an die Polizei. Als Absender gab er raeuber.von.roettingen@web.de an. Er höhnt in der E-Mail, dass das Vorgehen der Polizei keine angemessene Polizeiarbeit darstelle und korrigierte seine fehlerhafte Personenbeschreibung. Zudem lästerte er, dass er in Hamburg sowieso nicht gefunden werden würde.
Den Fahndern ging der junge Mann auf der Reeperbahn ins Netz. Der Standort des Computers, von dem die E-Mail gesendet wurde, war in der Nähe.
Der Würzburger Richter erklärte in der Hauptverhandlung, dass das Verhalten des Angeklagten mehr als dilettantisch gewesen sei.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.02.2011, S. 1 )