Autounfall vorgetäuscht

Das Amtsgericht Bad Kreuzenach hat einen 55-Jährigen Angeklagten wegen Prozessbetruges zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Die drei wegen uneidlicher Falschaussage Mitangeklagten wurden freigesprochen.
Laut Staatsanwaltschaft fingierte der Angeklagte im Rahmen eines Umzugs einen Unfall seines teuren Autos mit einem LkW, um von der Haftpflichtversicherung rund 48 000 Euro zu kassieren. Im Zivilprozess sagte der Hauptangeklagte aus, er habe versehentlich den Rückwärtsgang eingelegt.

( Quelle: Rhein Zeitung online vom 13.02.2012 )

Strafrecht / Betrug / uneidliche Falschaussage