Ausländerfeindliche Facebook-Posts: Verteidigung erreicht Freispruch

Einem 39-Jährigen Pongauer wurde Volksverhetzung von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Er soll sich auf Facebook abfällig über Ausländer in einer Diskussion über die Abschiebung einer jungen Dagestanerin geäußert haben. So schrieb er unter anderem: „A. soll gehen, besser heute als morgen. Weg mit dem Dreck. Sofortige Abschiebung ohne wenn und aber“.

Vor der Richterin betonte die Strafverteidigung, dass der Angeklagte niemanden beleidigen wollte. Er sei lediglich für die Einhaltung der Fremdengesetze. Auch das Wort „Dreck“ habe sich nicht auf die konkrete Person bezogen, sondern auf vorherige Kommentare anderer Poster.

Die Richterin folgte weitestgehend der Argumentation der Strafverteidigung. Die Aussage seien für den Tatbestand der Volksverhetzung zu allgemein. Auch eine Verurteilung wegen Beleidigung käme nicht in Frage, da die Geschädigte keinen Strafantrag gestellt hatte. Somit wurde der Angeklagte freigesprochen.

( Quelle: ORF, 03.08.2012 )