Wie der Supreme Court in Großbritannien nun entschieden hat, darf der Wikileaks-Gründer Julian Assange nach Schweden ausgeliefert werden. Dort muss sich der Australier aufgrund des Verdachts gerichtlich verantworten, mit zwei Frauen ohne deren Einwilligung ungeschützten Sex gehabt zu haben. Der Internetaktivist bestreitet diese Tat und sieht sich vielmehr Opfer einer politisch motivierten Verstrickung.
Nachdem der Berufungsantrag vor dem höchsten britischen Gericht abgelehnt wurde, bleibt Assange letztlich nur noch der Anruf des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Dieser könnte die Auslieferung verhindern.
Es ist sogar eine Auslieferung in die USA zu befürchten, wo ihm aufgrund der Mitwirkung bei Wikileaks und der Veröffentlichung geheimer Dokumente sogar die Todesstrafe droht.
( Quelle: n-tv, 30.5.2012 )