Das Amtsgericht Moers (NRW) hatte eine 32-jährige Frau wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Feststellungen des Gerichts hatte die Frau über ein Jahr lang Geld von der ARGE kassiert, insgesamt knapp 12.000 Euro. Nebenbei habe sie allerdings als Prostituierte gearbeitet.
Im Berufungsverfahren machte die Strafverteidigung geltend, dass die Angeklagte ihren gesamten Verdient an den Zuhälter abgeben musste.
Das Vorgehen der Angeklagten kam heraus, als sich ein Freier in die verliebte. Dieser finanzierte die Frau zusätzlich und stehe nun kurz vor der Privatinsolvenz. Allerdings erwiderte die Angeklagte die Gefühle des Freiers nicht. Daraufhin lauerte der Mann ihr auf und verprügelte sie. Als die Frau dann die Polizei rufen musste, flog sie auf.
Die Berufungskammer in Moers stellte das Verfahren gegen die 32-Jährige gestern vorläufig ein, da nicht nachzuweisen sei, ob sie das Geld behielt oder wirklich komplett an den Zuhälter abgab. Im Gegenzug muss sie 180 Sozialstunden ableisten.
( Quelle: RP online vom 07.02.2012 )