StGb Kommentar

Anwalt bestätigt Entlassung Homms aus italienischer Haft

Seit mehr als einem Jahr saß der ehemalige Börsenspekulant Florian Homm in einem italienischen Gefängnis. Sein italienischer Rechtsanwalt bestätigt nun, dass er überraschend aus der Haft entlassen wurde und bereits nach Deutschland zurückgekehrt ist.

Homm befand sich in Auslieferungshaft, da die US-Justiz gegen die ehemaligen Börsianer ermittelt. Nach mehrjähriger Flucht wurde er in Pisa festgenommen. Immer wieder wurden seit der Festnahme die Haftbedingungen kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll, nach Aussage Homms Anwalt, daher auch Anfang Mai angeordnet haben, dass die Auslieferung an die USA ausgesetzt werden soll. Da die maximale Dauer von Auslieferungshaft nun jedoch erreicht war, wurde Homm aus der Haft entlassen.

Bereits mehrfach sollte Homm an die USA ausgeliefert werden, sein Rechtsanwalt konnte dies jedoch jedes Mal erfolgreich verhindern. Homm soll amerikanische Anleger um 200 Millionen Euro gebracht haben. Er bestreitet die Vorwürfe und erklärt, er habe keinen Betrug begangen und der Vorwurf des Anlagebetruges sei unzutreffend. Als deutscher Staatsbürger ist Homm in Deutschland erst einmal vor einer Auslieferung sicher.