Anklage wegen Exhibitionismus

Exhibitionismus / kinderpornographische Schriften / Vorstrafe / Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 55-jährigen Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen im Frühjahr mehrfach sowohl vor Kindern als auch vor Erwachsenen exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben. Der Mann ist schon zuvor auffällig geworden und daher auch schon einschlägig vorbestraft.
Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, kinderpornographische Schriften zu besitzen.

Der Mann sitzt bereits in Untersuchungshaft. Im Fall eine Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe.
Auch interessant: Gemäß § 183 I StGB kann sich der Belästigung durch exhibitionistische Handlungen nur ein Mann strafbar machen. Für Frauen gilt dies bereits laut Wortlaut nicht.

( Quelle: Südkurier online vom 28.09.2011 )