Anklage gegen Formel-1-Chef Ecclestone zugelassen

In Großbritannien muss sich der Chef der Formel 1, Bernie Ecclestone bereits verantworten, nun hat auch das Landgericht München die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Ihm wird Anstiftung zur Untreue (§ 266 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB) vorgeworfen.

Ecclestone soll einem früheren BayernLB-Vorstand 44 Millionen US-Dollar gezahlt haben. Als Gegenleistung soll der Ex-Vorstand dafür gesorgt haben, dass die BayernLB ihre Anteile an der Formel 1 an einen britischen Investor verkauft. Der ehemalige BayernLB-Vorstand gestand in seinem Prozess im Jahre 2012 die Tat und wurde zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) in Tateinheit mit Untreue und Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung (§ 370 AO) verurteilt.

Auch Ecclestone räumt grundsätzlich die Zahlungen ein, behauptet jedoch, er sei unter Druck gesetzt worden. Der BayernLB-Vorstand soll ihm mit der Enthüllung bestimmter Steuerkonstruktionen bezüglich Ecclestones Stiftung gedroht haben.
Die Verteidigung von Ecclestone setzt in dem voraussichtlich ab April 2014 beginnenden Prozess vorerst auf eine Freispruchverteidigung. Es darf mit Spannung erwartet werden, ob der nunmehr im Prozess voraussichtlich als Zeuge zu vernehmende ehemalige Vorstand Gribkowsky Angaben machen wird und ob diese belastend oder entlastend sein werden. Dieser ist bereits nach kurzer Zeit sog. „Freigänger“ geworden und darf das Gefängnis tagsüber verlassen, um seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Das damalige Verfahren hat kein Präjudiz für den hiesigen Prozess: Das Landgericht München kann im Verfahren gegen Ecclestone zu abweichenden Feststellungen und eben auch zu einem Freispruch kommen.