Die Staatsanwaltschaft München hat nun Anklage gegen Bernie Ecclestone wegen des Vorwurfs der Bestechung und Anstiftung zur Untreue erhoben. Der Formel 1-Chef soll einem damaligen Vorstandsmitglied der BayernLB, die damals Hauptaktionär der Formel 1 war, 44 Millionen US-Dollar gezahlt haben. Das damalige Vorstandsmitglied gestand in dem Strafverfahren gegen ihn, er habe sich von Ecclestone damals schmieren lassen. Als Gegenleistung soll er dabei geholfen haben, dass die Aktien der BayernLB an einen Käufer verkauft wurden, der zuvor von Ecclestone vorgeschlagen wurde.
Im Prozess gegen Ecclestone soll der bereits zu achteinhalb Jahren verurteilte BayernLB-Vorstand nun als Zeuge aussagen. Die Staatsanwaltschaft hat Eclestone konkret wegen zwei Straftatbeständen angeklagt. Neben der Bestechung in einem besonders schweren Fall gemäß §§ 334 Abs. 1 S. 1 Var. 1, 335 Abs. 1 lit. b StGB wird ihm auch Anstiftung zur Untreue gemäß §§ 266 Abs. 1, 26 StGB vorgeworfen. Ecclestone verteidigt sich dahingehend, dass er mit Andeutungen zu illegalen Steuerdeals erpresst worden sei. Obwohl er solche Steuerdeals nie durchgeführt habe, fürchtete er um seinen Ruf. Das Landgericht München muss sich nun mit der Frage der Strafbarkeit Ecclestones beschäftigen.