Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Betreiber einer Tauschschule und einen Tauchlehrer erhoben. Grund dafür ist, dass letztes Jahr zwei Kinder bei einem Tauchunfall gestorben sind. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung sei laut Staatsanwaltschaft erfüllt, da die Tauchgruppe zu groß war und dazu die Ausrüstung nicht voll funktionstüchtig. Zudem sei der Tauchlehrer nicht ausreichend qualifiziert gewesen. Er sei vielmehr als Sohn des Betreibers nur eingesprungen, obwohl er zu der Leitung eines Kurses im Meer nicht befugt war.
Die Anklage wurde vor dem Jugendschöffengericht erhoben, da für den Tauchlehrer als Heranwachsenden gemäß §§ 108 I, 40 JGG die Jugendgerichte zuständig sind.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 14. Juli 2011 )