Amtsgericht: Auch ein nackter Fahrradfahrer muss sich ausweisen können

Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen Radfahrer zu einer Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann nackt durch die Gegend radelte. Dann wurde er von einem Polizisten gestoppt, da dieser eine Personenkontrolle durchführen wollte. Es kam zu einer Auseinandersetzung und eine Schlägerei.
Nach Auffassung des Amtsgericht war der Mann verpflichtet, sich auszuweisen – egal ob nackt oder nicht.

( Quelle: BILD online vom 19.03.2012 )