AG Hamburg: 60.000 Euro Geldstrafe für eine Beleidigung

Ein 68-jähriger Rentner stritt sich wortreich um einen Parkplatz. Dies war ein Fall für das Amtsgericht Hamburg, vor dem sich der Mann wegen dem Straftatbestand der Beleidigung verantworten musste. Er soll mit seinem Luxuswagen in eine Parklücke gefahren sein, auf die bereits ein anderer Verkehrsteilnehmer mehrere Minuten gewartet hätte. Als der andere Fahrer ihn zur Rede stellte, fing der Angeklagte an zu pöbeln. Der Mann wurde nun vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt.

Insgesamt mussten acht Verhandlungstage aufgebracht werden, vor allem, um die Einkommensverhältnisses des Mannes zu ermitteln. Er selbst gab nämlich lediglich an, dass sein Einkommen „auskömmlich“ sei. Der Richter legte den Tagessatz daher auf 2.000 Euro fest, so dass am Ende eine Geldstrafe von 60.000 Euro zusammenkam. Eine rekordverdächtige Summe für einen Fall der Beleidigung.

Die Strafverteidigung hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

( Quelle: LTO, 24.08.2012)