Ärztekammer lockert Grundsätze zur Sterbehilfe

Die Bundesärztekammer hat die Grundsätze hinsichtlich der Sterbehilfe etwas gelockert. Danach sollen Ärzte nach ihrem Gewissen entscheiden können, wenn ein Schwerkranker seinem Leben ein Ende setzen wolle. Die Beihilfe zur Selbsttötung sei damit nicht mehr in jedem Fall unethisch. „Wenn Ärzte mit sich im Reinen sind, dann brechen wir nicht den Stab über sie.“

Damit wurden die Grundsätze dahingehend geändert, dass „die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist“, bisher „widersprach die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos“.
( Quelle: FAZ vom 18.02.2011 Nr. 41, S. 2 )