Vor dem Lübecker Landgericht muss sich derzeit ein 63-jähriger Chirurg verantworten. Er war Chefarzt in einer renommierten Klinik für Lungenheilkunde. Ein 69-jähriger Patient wurde im April 2008 in der Klinik wegen eines Tumors in der rechten Lunge operiert. Die Operation führte ein Oberarzt der Klinik durch.
Als es zu Komplikationen kam und Blut aus einer Arterie floss, übernahm der Chefarzt persönlich die Operation. Während der Operation sollte nun die rechte Lunge entfernt werden, dabei schnitt der Arzt jedoch laut Staatsanwaltschaft auch den linken Bronchus durch. Dadurch starb der Patient.
Der Angeklagte rechtfertigt sich damit, dass er aufgrund der großen Blutmenge keine freie Sicht hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Tötung vor. Ein Urteil wird für Ende Oktober erwartet.