Änderung der Zivilprozessordnung

In Zukunft soll es für die Zivilgerichte in Deutschland schwieriger werden eingelegte Berufungen ohne mündliche Verhandlungen zurückzuweisen, so ein Vorhaben der Koalition die entsprechende Vorschrift in der Zivilprozessordnung zu ändern. Die Vorschrift soll drei Änderungen erfahren und dadurch einen „kurzen Prozess“ ausschließen. Die Gerichte müssen demnach eine mündliche Verhandlung durchführen und ein Urteil fällen, so dass eine Ablehnung durch Beschluss nur noch erfolgen kann, wenn eine besonders ausführliche Begründung geschieht. Zudem sollen die Verlierer der ersten Instanz einen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung bekommen, wenn der Streitwert mehr als 20.000 Euro beträgt.
Interessant daran erscheint, dass diese beanstandete Vorschrift erst im Jahre 2001 eingeführt worden war. Jedoch stieß sie immer wieder auf Kritik. Die Prozesse werden durch die Anwendung der Vorschrift verkürzt. Allerdings wird die Vorschrift sehr unterschiedlich angewandt, so liegt die Quote der Zurückweisungsbeschlüsse bei ca. 25,1 % im Bereich des Oberlandesgerichts Bamberg und bei ca. 5,3 % im Bereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
(Quelle: FAZ vom 04.10.2010 Nr. 230, S. 14)