Strafrecht / fahrlässige Körperverletzung / Kampfhund
Für viele gelten die im Volksmund als „Kampfhund“ bezeichneten Tiere längst verboten. In einigen Bundesländern unterfallen solche speziellen Verordnungen für Hundehalter.
In einer Wohnung in Madgeburg ist es jetzt zu einem schrecklichen Unglücksfall gekommen. So soll eine Kampfhund-Mischung aus bislang unerklärlichen Gründen den fünfjährigen Sohn der Gastgeberin plötzlich angegriffen haben, als sich dieser von einem Sessel erhob. Der Hund lag neben dem Sitz, sprang auf das Kind zu und biss es mehrmals im Gesicht. Der Junge wurde dadurch schwer verletzt und kam ins Krankenhaus.
Die Halterin des Hundes ist eine Freundin der Mutter, die zusammen mit ihrem Freund in der Wohnung zu Besuch war. Der Kampfhundmischling kam ins Tierheim.
Gegen den Hundehalter wird jetzt wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.
( Quelle: n-tv, 29.01.2012 )