Das Landgericht Augsburg hat den Hauptangeklagten wegen gewerbsmäßigem Betrug zu einer 2-jährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Der angeklagte Fleischfabrikant hatte trotz eines Gewerbeverbots 130 Tonnen Fleisch falsch etikettiert und es an Dönerbuden verkauft. Dabei bediente er sich der Hilfe zweier Geschäftspartner. Insgesamt handelte es sich laut Urteil um 22 Fälle, in denen nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch in Umlauf gebracht wurde. Dabei haben der Angeklagte und seine Geschäftspartner rund 150000 Euro umgesetzt. Entdeckt wurde die Tat von einem Lastwagenfahrer, welcher den Mann bei der Änderung der Etiketten entdeckte und daraufhin die Behörden alarmierte.
Zwar betonte das Gericht, dass das Fleisch nicht gesundheitsschädlich gewesen sei. Allerdings werteten die Richter negativ, dass der Angeklagte trotz des Gewerbeverbots nicht aufhörte. Zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung fand eine Verfahrensabsprache statt, die das Geständnis des Angeklagten voraussetzte. Danach forderten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung eine 2-jährige Freiheitsstrafe.
Dieser Forderung kam das Gericht nach. Wegen der langen Verfahrensdauer werden drei Monate als bereits vollstreckt angesehen. Das Verfahren sei für den Mann sehr belastend gewesen; er erlitt in dieser Zeit zwei Herzinfarkte.
Die beteiligten Geschäftspartner des Hauptangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
( Quelle: Nürnberger Zeitung online vom 10.08.2011 )