16000 private SMS über Diensthandy rechtfertigen keine Kündigung

Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte eine Kündigung gegen einen beim Flughafen angestellten Mann für ungültig, der von seinem Diensthandy 16000 private SMS verschickte hatte. Insgesamt war so ein Schaden von 2500 Euro entstanden.

Begründet wurde dies mit dem langen Zögern des Arbeitgebers. Dieser hatte erst nach 22 Monaten eingegriffen, obwohl jeden Monat sehr hohe Rechnungen für das Diensthandy ausgestellt worden seien. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt hätte der Arbeitnehmer zunächst angemahnt werden müssen.
(Arbeitsgericht Frankfurt 24 Ca 1697/19)