Zwölf Jahre Haft nach Totschlag

Das Landgericht Stade verurteilte eine 54-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren.
Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass der Angeklagten seinen Mitbewohnung in der gemeinsamen Wohnung tötete, zerstückelte und die Leichenteile in Müllsäcke packte. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters bestehe kein Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten. Die Einlassungen des Angeklagten hätten Täterwissen aufgewiesen und seien widersprüchlich gewesen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 29.04.2011 )