Zugunglück: Bewährungsstrafe für Lokführer nach Zugunglück von Hordorf

Im Januar 2011 kam es bei Hordorf in Sachsen-Anhalt zu einem tödlichen Zugunglück. Insgesamt kamen zehn Menschen ums Leben und mehr als 20 wurden verletzt. Vor dem Landgericht Magdeburg musste sich nun der Lokführer verantworten.

Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte mit seinem Zug ein Vorsignal und ein Hauptsignal überfahren hatte und dadurch den Zusammenstoß mit einem Personenzug verursachte. Damit verwirklichte er die fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gefährdung des Bahnverkehrs. Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft forderten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung, die Nebenklagevertretung wollte dagegen eine Haftstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten.

Das Gericht sah ebenfalls eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung als für die Tat und Schuld angemessen. Für den Angeklagten sprach auch, dass die Deutsche Bahn seit längerem von Sicherheitsproblemen auf der Strecke wusste. Erst nach dem Unglück rüstete die Bahn die Trasse mit weiteren Sicherheitsmaßnahmen aus.