Zugunglück: Anklage erhoben

Fahrlässige Tötung / fahrlässige Körperverletzung / Zusammenprall / Eröffnung des Hauptverfahrens / Verurteilung / Freiheitsstrafe / Bremssystem

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat Anklage gegen einen 40-jährigen Lokführer wegen fahrlässiger Tötung in zehn Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 22 Fällen erhoben. Laut Anklage hat der Mann mehrere Bahnsignale übersehen und sei daher für den Zusammenprall zweier Züge im Januar 2011 verantwortlich. Bei dem Unglück starben zehn Menschen, weitere wurden verletzt.
Das Landgericht Magdeburg muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine langjährige Freiheitsstrafe.
Mittlerweile ist die Bahnstrecke mit einem automatischen Bremssystem ausgestattet, sodass ein Zug auch dann stoppt, wenn ein Zugführer die Signale übersieht.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 03.01.2012 )