Zuchtmittel für zerschmetterten Kiefer

Körperverletzung / Auflage / Schmerzensgeld / Kieferbruch / Geständnis / Blutalkoholkonzentration / Vorstrafe / Geldstrafe / Nebenklage / Strafverteidiger

Das Amtsgericht Offenburg (Baden-Württemberg) hat einen 20-Jährigen wegen Körperverletzung verwarnt und zu einer Zahlungsauflage von insgesamt 800 Euro verurteilt. Zusätzlich zahlt er 3000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer, womit er sich einverstanden zeigte.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im September letzten Jahres einen 30-jährigen Passanten ins Gesicht geschlagen. Das Opfer habe dabei einen dreifachen Kieferbruch erlitten. Ungefähr drei Monate konnte der Mann nur flüssige Nahrung zu sich nehmen.
Im Prozess gestand der junge Mann die Tat und sagte aus, dass er vor der Tat viel Alkohol getrunken hatte. Nach der Tat wurde eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille festgestellt. Der Angeklagte war noch nicht vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro nach allgemeinem Strafrecht. Dem schloss sich die Nebenklagevertreterin an.
Der Strafverteidiger forderte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Dem schloss sich das Gericht an und wendete daher das Jugendgerichtsgesetz (JGG) an. Offensichtlich sah das Gericht dabei Erziehungsmaßregeln als nicht ausreichend an und ahndete die Tat mit sogenannten Zuchtmitteln gemäß §§ 13 ff. JGG.

( Quelle: Badische Zeitung online vom 02.01.2012 )