Urteil OLG Hamburg Strafsachen

Wirtschaftsstrafrecht: Ex-Siemens-Vorstand vom Vorwurf der Untreue freigesprochen

Der ehemalige Siemens-Vorstand Uriel Sharef wurde im Wirtschaftsstrafrechtsprozess um den mutmaßlichen Schmiergeldskandal bei Siemens vom Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) freigesprochen. Damit hatte die Strafverteidigung Erfolg. Bereits zum Anfang des Strafprozesses kritisierte die Verteidigung rechtsstaatliche Defizite im Ermittlungsverfahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ausgesetzt zur Bewährung gefordert. Der Angeklagte sollte in Argentinien ein Bestechungssystem gedeckt haben, so lautete zumindest die Anklage der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft. 9,5 Millionen US-Dollar Schmiergeld standen dabei im Raum.
Mit dem Freispruch folgte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München dem Antrag des Strafverteidigers. Auch zu den weiteren Behauptungen äußerte sich die Kammer. Das Gericht kritisierte genauso wie der Rechtsanwalt von Sharef, dass die Staatsanwaltschaft zuerst lediglich die belastenden Teile der Akte dem Gericht vorgelegt hatte.

Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits Revision gegen das Urteil an, über die dann der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hätte.