Wird Hoeneß in sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt?

Am 10. März beginnt der erste Verhandlungstag im Prozess um die mögliche Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß. Der Präsident des FC Bayerns soll laut Medienberichte in sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt werden. Mögliche frühere Taten sollen bereits verjährt sein. Für den Fall der besonders schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO) ist gemäß § 376 AO eine Verfolgungsverjährung von zehn Jahren vorgesehen.

Sollte Hoeneß am Ende des Verfahrens wegen mehreren Fällen der Steuerhinterziehung verurteilt werden, würde das Gericht eine Gesamtstrafe bilden müssen. Der Strafverteidiger von Uli Hoeneß strebt jedoch anscheinend einen Freispruch an. Dreh- und Angelpunkt ist die Wirksamkeit der Selbstanzeige von Uli Hoeneß. Sollte sich im Prozess herausstellen, dass die Selbstanzeige wirksam war, droht dem Bayern-Präsidenten keine Strafe.Andernfalls steht sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe im Raum, deren Höhe nicht abzuschätzen ist.

Der Ausgang des Prozesses ist aktuell absolut nicht vorherzusehen.