StGb Kommentar

Widersprüchliche Zeugenaussage führt zum Freispruch

Auch innerhalb von Gefängnismauern kommt es immer wieder zu Straftaten. Den fünf Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Mitinsassen unter Druck gesetzt zu haben, damit er seine Freundin zum Drogenschmuggel ins Gefängnis überredet. Als er sich weigerte, soll er von den Angeklagten geschlagen worden sein.

Während der Hauptverhandlung konnte der Verdacht jedoch nicht bestätigt werden. Der angeblich Geschädigte hat sich so in Widersprüche verstrickt, dass das Gericht am Ende sogar von einer Falschaussage sprach. Er konnte weder genau beschreiben, wie er geschlagen worden sein sollte, noch wie der Drogenschmuggel konkret hätte ablaufen sollen.

Staatsanwaltschaft und Gericht gingen am Ende davon aus, dass der Zeuge lediglich in ein anderes Gefängnis verlegt werden wollte. Aus diesem Grund wurden alle Angeklagten freigesprochen.