Welche „Dunkelnorm“ ist denn § 202 StGB?

Strafrecht / Briefgeheimnis / Anklage / Geldstrafe

…Die Verletzung des Briefgeheimnisses.

Vor dem Amtsgericht musste sich ein 37-jähriger Mann wegen der Verletzung des Briefgeheimnisses verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, eine ganze Ladung Briefe einfach in den Müll geworfen zu haben. Der Angeklagte war in der Zeit als Aushilfspostbote bei einem privaten Zustelldienst tätig.

Dort arbeitete er aber nur kurz. Bereits am sechsten Arbeitstag warf er die Briefe weg, anstatt sie zuzustellen.
Dafür wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
( Quelle: Radio Plassenburg online vom 19.August 2011 )