Waffenhändler wegen Insolvenzverschleppung verurteilt

Vor dem Amtsgericht Hof (Bayern) musste sich ein Waffenhändler wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlichem Bankrott und Betrugs in fünf Fällen verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann den Insolvenzantrag für sein Sportwaffen-Unternehmen vorsätzlich zu spät gestellt und sich deshalb der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Die weiteren Anklagepunkten ließ das Gericht fallen.
Das Gericht hatte festgestellt, dass die Firma bereits im Juni 2009 nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Dies sei dem Angeklagten bekannt gewesen. Daher war er verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Nichtsdestotrotz habe er den Antrag erst im Oktober 2009 gestellt.
Positiv wertete das Gericht, dass der Angeklagte versucht habe, eine Insolvenz zu vermeiden. Zudem wurde er auch schlecht von seinen Steuerberater beraten. Das Gericht verurteile den Angeklagte zu einer Geldstrafe von insgesamt 4950 Euro.

( Quelle: Frankenpost online von 21.04.2012 )