Vorgetäuschte Schwangerschaft: Freiheitsstrafe

gefährliche Körperverletzung / Freiheitsstrafe / versuchten Mord / versuchte Kindesentziehung / Rücktritt / Bewährungsstrafe

Das Landgericht Magdeburg hat eine 28-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Frau hatte zunächst eine Schwangerschaft vorgetäuscht, um ihren Ex-Freund zurückzugewinnen. Bei der Täuschung ist die Frau besonders sorgfältig vorgegangen. Sie fälschte Unterlagen wie Mutterpass und Ultraschallbilder und richtete sogar schon ein Kinderzimmer ein.
Ihr Plan war es, im September 2009 ein Baby aus einer Magdeburger Klinik zu entführen. Dabei stach sie sogar mit einer Schere auf die Mutter des Kindes ein und nahm lebensgefährliche Verletzungen der Frau in Kauf.
Laut Anklage habe sich die Frau des versuchten Mordes und der versuchten Kindesentziehung schuldig gemacht. Da das Gericht aber nicht abschließend klären konnte, ob die diesen Plan freiwillig aufgab und damit vom Versucht zurück trat, wurden die Vorwürfe fallen gelassen.

Das Gericht blieb bei der Verurteilung deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Kindesentziehung gefordert.
Die Strafverteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen versuchter Kindesentziehung und fahrlässiger Körperverletzung.

( Quelle: Mitteldeutsche Zeitung online vom 16.11.2011 )