Verurteilungen nach rechtsextremistischem Krawall

Das Landgericht Rostock hat fünf Männer wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Polizisten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einer der Männer muss für zwei Jahr und drei Monate, ein anderer für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Die Strafen der anderen drei Männer wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Prozess lag der Fall zugrunde, dass es im August 2008 zu einem Krawall mit rechtsextremistischem Hintergrund gekommen war. Die Polizei löste ein illegales Konzert auf, welches als Geburtstagsfeier getarnt werden sollte. Dabei wurden elf Polizeibeamten und drei Konzertbesucher verletzt.
(Quelle: FAZ vom 07.01.2011 Nr. 5, S. 4)