Versuchter Totschlag durch Gasexplosion

Banküberfall / Spielzeugpistole / Bedrohung / Gasflasche / Explosion / Geständnis / Freiheitsstrafe / versuchter Mord & Totschlag / Gesamtfreiheitsstrafe / Strafverteidigung / Revision

Nach den Feststellungen des Landgerichts München hatte der Angeklagte zunächst eine Serie von Banküberfällen begangen. Den spektakulärsten Überfall beging er kurz vor der Festnahme, wobei er eine Spielzeugpistole benutzte und damit den Angestellten bedrohte. Als er von der Polizei gestellt wurde, versuchte er sich mit einer Gasflasche in die Luft zu sprengen. Er überlebte die Tat und erlitt Verletzungen, welche ihn zu einem Pflegefall machen. Die Beamten, welche ihn umzingelten, wurden ebenfalls schwer verletzt.
Im Prozess gestand er die Tat und auch die zuvor begangenen Überfalle.

Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes gefordert. Das Gericht ging allerdings nicht von Mord, sondern von Totschlag aus. Zusammen mit den diversen Banküberfällen kam das Landgericht dann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Strafverteidigung will eventuell in Revision gehen.

( Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 23.12.2011 )