Versuchte Brandstiftung in Obdachlosen-Unterkunft?

Versuchte Brandstiftung / Brand / Brandstelle / Freiheitsstrafe / Bewährung / Freispruch

Vor dem Schöffengericht Traunstein (Bayern) musste sich eine 61-jährige Frau wegen des Vorwurfs der versuchten Brandstiftung verantworten. Laut Anklage hatte die Frau Bekannte in einer Obdachlosen-Unterkunft besuchen wollen. Dort soll sie im April diesen Jahres an einem Teppich gezündelt haben, wodurch ein Brand entstand. Dieser konnte dank des Eingreifens der Nachbarn schnell gelöscht werden. Die Angeklagte habe keinen festen Wohnsitz und leide unter Alkohol-Problemen.
Im Prozess wurden neun Zeugen gehört, die allerdings widersprüchliche Aussagen machten. So schilderte ein Zeuge hohe Flammen, ein anderer bestritt dies. Die Angeklagte leugnete die Tat. Zudem war es für das Gericht nicht möglich, die Brandstelle in Augenschein zu nehmen, da die Unterkunft mittlerweile abgerissen wurde.
Nichtsdestotrotz forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Der Strafverteidigung plädierte auf Freispruch, dem schloss sich das Gericht an.

( Quelle: Oberbayerisches Volksblatt online vom 22.11.2011 )