Verjährung „schützt“ Unterstützer der NSU vor Anklage

Eigentlich wollte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe im Herbst die Anklage wegen der rechtsextremistischen Mordserie der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vorlegen.
Nun ändert sich die Lage: Mehrere Unterstützer der NSU können damit rechnen, der strafrechtlichen Verfolgung und damit der Anklage zu entgehen.
Grund dafür: Der Vorwurf lautet Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 5 StGB. Dafür ist eine Höchststrafe von zehn Jahren vorgesehen. Daher beträgt die Verjährungsfrist für eine solche Tat nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 zehn Jahre.
Somit können Taten vor dem November 2001 nicht mehr verfolgt werden.
Anders bei den mutmaßlichen Tätern, die sich bereits in Untersuchungshaft befinden. Bei ihnen dreht sich der Vorwurf um Mord. Gemäß § 78 Abs. 2 StGB verjährt Mord nicht.

( Quelle: Frankfurter Rundschau online vom 10.03.2012 )