Vergewaltigung unter Vorhalt einer Pistole: Freispruch

Waffe / Sex / Vergewaltigung / Beziehung / Anzeige / Rache / Strafverteidigung / Freispruch

Dem 44-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, sich im Jahre 2008 in die Wohnung des mutmaßlichen Opfers geschlichen zu haben, um sie dort unter Vorhalt einer Waffe zum Sex zu zwingen. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung in zwei Fällen.
Nach den Feststellungen des Gerichts arbeitete die mittlerweile 37-jährige Frau damals in der Reinigungsfirma des Angeklagten und führte eine intime Beziehung mit ihm. Der neue Freund der Frau erstattete im letzten Jahr Anzeige.
Der Angeklagte bestritt die Taten und sagte aus, dass es sich um einen Racheakt seiner Ex-Freundin handeln müsse.
Im Prozess verstrickte sich die Frau in Widersprüche, sodass das Gericht ihr nicht mehr glauben konnte. Insbesondere die Tochter des mutmaßlichen Opfers hat – wohl unfreiwillig – die Lüge ans Licht gebracht.

Daraufhin beantragten Verteidigung, Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage Freispruch für den Mann. Dem schloss sich das Gericht an.

( Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz online vom 22.11.2011 )